Der Weg zur Förderung

Beratung:
Sie haben eine Idee? Dann wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement, das zunächst prüft, ob Ihr Vorhaben durch LEADER gefördert werden kann und welche Möglichkeiten bestehen.

Wird grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung gesehen, hilft Ihnen das Regionalmanagement, Ihre Projektidee in einer Projektbeschreibung zu konkretisieren und stellt den Kontakt zum Amt für den ländlichen Raum, der Bewilligungsstelle her. Diese gibt auf Grundlage der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung eine grobe Abschätzung zu der Förderfähigkeit des Projektes ab.

Bewertung durch das LAG-Gremium:
In einem weiteren Schritt wird die Projektbeschreibung dem LAG-Entscheidungsgremium übermittelt, welche in einem gemeinsamen Sitzungstermin über die Förderwürdigkeit des Projektes berät. Der Projektträger hat hier meist die Möglichkeit sein Projekt noch einmal selbst vorzustellen. Entscheidend für die Auswahl zum LEADER-Projekt ist die im Rahmen einer Bewertung erreichte Punktzahl. Diese ist im Wesentlichen abhängig von dem Beitrag der jeweiligen Projekte zu den einzelnen Handlungsfeldern und Zielen des REKs. Die Qualitätskriterien zur Projektbewertung sind in dem Formular Projektbewertungskriterien einsehbar.

Antragstellung:
Der Antragsteller wird schriftlich über das Ergebnis der Sitzung informiert und kann bei einem positivem Bescheid seinen Förderantrag bei der Bewilligungsstelle einreichen. Sobald eine Bewilligung erteilt wird, darf mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden!

Bewilligung, Umsetzung, Abrechnung:
Nach erfolgter Umsetzung des Projektes und Abrechnung des Projektes unter Abgabe eines Verwendungsnachweises erhält der Projektträger die von der Bewilligungsstelle des Landkreises bewilligten Fördermittel. Es ist also zu beachten, dass der Fördermittelanteil zunächst vorfinanziert werden muss.

Hilfreiche Erläuterungen und Vorlagen:

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