WAS WIRD GEFÖRDERT?

Eine Projektförderung über LEADER ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Ort, an dem das Projekt umgesetzt werden soll, in einer LEADER-Region liegt. Außerdem sollte das Projekt in das von der Region zu Beginn der Förderphase verfasste Regionalen Entwicklungskonzept (REK) passen sowie den Zielen des Ländlichen Entwicklungsprogrammes des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Insgesamt sollte durch das Projekt ein Mehrwert für die Gesellschaft generiert werden.

Gemäß der Richtlinie des Landes Hessen für die ländliche Entwicklung können
folgende Maßnahmen Gegenstand einer Förderung sein:

  1. Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen mit Schaffung von Arbeitsplätzen (mindestens eine Vollzeitarbeitskraft) zur Umsetzung eines REK
  2. Gründung und Entwicklung von touristischen Kleinstunternehmen entsprechend des strategischen Marketingziels „Natur- und Landerlebnis“ zur Umsetzung eines REK
  3. Ausgaben für Projekte der öffentlichen Daseinsvorsorge mit einnahmeschaffender bzw. erwerbswirtschaftlicher Orientierung zur Umsetzung eines REK
  4. Sonstige investive und nicht investive Projekte zur Umsetzung eines REK

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Trägerschaft.

Wichtige Hinweise: Um die Förderfähigkeit nicht zu gefährden, darf das Vorhaben vor der Bewilligung durch das Amt für den ländlichen Raum noch nicht begonnen werden. Bereits die Vergabe von Aufträgen gilt als Beginn.

Die Fördergelder werden erst nach Abschluss des Projektes, d.h. nach Begleichung aller Rechnungen durch den Projektträger ausgezahlt! Dies bedeutet, dass der Projektträger den LEADER-Förderanteil zunächst vorschießen muss.

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