LEXIKON

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Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen zu den unterschiedlichen Handlungsfeldern der REKs dienen der strategischen Vernetzung der Akteure aus der Region. Wichtigstes Ziel der Arbeitsgruppen ist es, im Austausch miteinander neue, den Grundsätzen des REKs entsprechende, Projektideen zu generieren und/oder die bereits genannten Projektideen weiter zu entwickeln und damit auf die aktuellen Umstände in der Region zu reagieren. Bei den Arbeitsgruppen handelt es sich nicht um eine feste Gruppe. Es besteht eine offene Einladung an alle interessierten Akteure der Region sich an den Treffen der Arbeitsgruppen zu beteiligen.

Bewilligungsstelle

Das Amt für den ländlichen Raum stellt die Bewilligungsstelle für die Projekte dar. Wurde ein Projekt vom LAG-Entscheidungsgremium als förderwürdig anerkannt, überprüft die Bewilligungsstelle das Vorhaben auf seine Förderfähigkeit und stellt einen entsprechenden Bewilligungsbescheid aus. Ferner prüft die zuständige Bewilligungsstelle, ob der bewilligte Förderzweck erreicht und die Auflagen eingehalten wurden.

Das Amt für den ländlichen Raum Landkreis Limburg-Weilburg zeigt sich für die Kommunen des Untertaunus verantwortlich, das Amt für den Ländlichen Raum Hochtaunuskreis ist für die Gemeinden Weilrod, Schmitten und Glashütten zuständig:

Amt für den Ländlichen Raum, Landkreis Limburg-Weilburg
Schloss Hadamar, Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar

Amt für den Ländlichen Raum, Hochtaunuskreis
Ludwig-Erhard-Anlage 5
61289 Bad Homburg

EPLR und ELER

Die Förderung der ländlichen Räume gilt als zweite Säule der europäischen Agrarpolitik. Die im Rahmen dessen durch den Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung gestellten Mittel werden genutzt, um ein Bündel von Maßnahmen aus dem Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) 2014-2020 in Hessen umzusetzen. Auch das Förderprogramm LEADER wird durch den ELER Fonds getragen.

Förderfähigkeit

Nach positiver Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Projektes durch das LAG-Entscheidungsgremium prüft das Amt für den ländlichen Raum auf Vorgabe der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung die Förderfähigkeit eines jeden Projektes. Sind alle Kriterien erfüllt, erfolgt der Bewilligungsbescheid.

Förderwürdigkeit
Die Beurteilung der Förderwürdigkeit der eingereichten Projekte liegt allein beim LAG-Entscheidungsgremium. Voraussetzung für ein positives Votum ist, dass das Projekt mit den Handlungsfeldern und Zielen des REKs vereinbar ist und bestimmte Mindestkriterien erfüllt. Nach Entscheidung über die Förderwürdigkeit kann ein Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsstelle gestellt werden.

Hessische Regionalforen

In der laufenden Förderperiode 2014 – 2020 sind in Hessen 24 Regionen durch das Ministerium als LEADER-Regionen anerkannt worden. Damit sich diese Regionen untereinander austauschen können sind alle Regionen in dem Verein Hessische Regionalforen e.V. organisiert. In diesem Forum treffen sich die Regionalmanager der einzelnen LEADER-Förderregionen. Gegenseitig wird hier von guten Beispielen gelernt, Projektideen werden weitergegeben und regionsübergreifende Kooperationen realisiert. Mehr unter: http://www.hessische-regionalforen.de/

HMUKLV Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Als oberste Landesbehörde trägt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Verantwortung für den nachhaltigen Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Im Rahmen dessen zeichnet sich das Ministerium mitunter verantwortlich für die Förderung der Landwirtschaft und das LEADER-Programm in Hessen und gibt die zentrale Fachaufsicht  an die  WI-Bank. Mehr unter: https://umweltministerium.hessen.de

LAG – Lokale Aktionsgruppe

Die Lokale Aktionsgruppe und Träger der Regionalentwicklung Taunus ist der Verein Regionalentwicklung Taunus e.V. Der Vorstand des Vereins ist gleichzeitig das LAG-Entscheidungsgremium und unter anderem zuständig für die die Auswahl der zur Umsetzung der Strategie dienenden Projekte.

LEADER – Liaison entre actions de développement de l’économie rurale

(zu Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)

LEADER ist ein EU-weites Förderprogramm zur Stärkung des ländlichen Raumes. Erstmals 1991 ins Leben gerufen, fördert LEADER gebietsbezogen Entwicklungsprozesse und -projekte auf Basis einer vorab erstellten gemeinsamen regionalen Strategie. Im Fokus steht die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie – ganz wichtig – den Bürgern einer Region. Das Programm wird in Hessen derzeit vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) initiiert und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen koordiniert und überwacht.

Film: LEADER für Einsteiger:
http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/regionen/leader/

LEADER-Region
Für die aktuelle Förderperiode 2014 bis 2020 wurden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens 24 Regionen in das Hessische LEADER-Förderprogramm aufgenommen. Eine Auflistung sowie eine Karte zu den Förderregionen sind beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erhältlich:

https://umweltministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/karte_lokale_aktionsgruppen_final.pdf

Die Gebietskulisse der Regionen basiert meist auf naturräumlichen oder kulturhistorischen Verbindungen und gemeinsamen Interessen der einzelnen Kommunen. Zu der Förderkulisse der LEADER-Region Taunus zählen zehn Kommunen aus dem Rheingau-Taunus-Kreis sowie drei Gemeinden aus dem Hochtaunuskreis mit insgesamt knapp 140.000 Einwohnern auf einer Fläche von 678 km2.

Mindestkriterien

Mindestkriterien sind dann erfüllt, wenn zu dem Projekt eine detaillierte formale Projektbeschreibung vorliegt und die wichtigsten Fördervoraussetzungen entsprechend den Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung mit der Bewilligungsstelle abgestimmt wurden (Gesamtfinanzierung und Finanzierung der Folgekosten vom Projektträger plausibel dargestellt und Mindestfördersumme bzw. Bagatellgrenze eingehalten). Erfüllt das Projekt diese Mindestkriterien nicht, ist es abzulehnen oder zurückzustellen.

Projektbeschreibung/Projektentwicklungsbogen

In einer Projektbeschreibung wird das Projektvorhaben konkretisiert. Hierin vermerkt werden Projektbezeichnung, Projektträger, Ausgangssituation, Ziele, einzelne Maßnahmen, beteiligte Akteure und eine Schätzung der Kosten.

Projektbewertungskriterien
Auf Basis der Projektbewertungskriterien berät das LAG-Entscheidungsgremium über die Förderwürdigkeit eines Projektes. Die Projektbewertungskriterien bemessen das Erfüllen von Zugangsvoraussetzungen, die sogenannten Mindestkriterien sowie den Beitrag zu den Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes und den Querschnittszielen zur ländlichen Entwicklung des Landes Hessen (EPLR). Ein Projekt muss die Mindestkriterien erfüllen und einen Beitrag zu mindestens einem Handlungsfeld erbringen, um eine LEADER-Förderung zu erhalten, ansonsten ist es zurückzuweisen oder zu überarbeiten. Alle Projekte werden anhand ihrer erhaltenen Punktzahl priorisiert und in dieser Reihenfolge bewilligt (je höher die Punktzahl, desto höher die Priorität).

Regionalmanagement

Das Regionalmanagement ist für die Begleitung und Umsetzung regionaler Projekte zuständig. Es fungiert als Schnittstelle zwischen allen Aktiven in der Region, den kommunalen und staatlichen Verwaltungseinrichtungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern. Das Regionalmanagement berät und begleitet als Team kostenlos alle privaten und kommunalen Akteure von der Idee über die Konzeptentwicklung bis zum Projektabschluss.

Film: Einblick in das Regionalmanagement
https://www.youtube.com/watch?v=gk0inmpUlyo

REK – Regionales Entwicklungskonzept
Voraussetzung um als LEADER-Region anerkannt zu werden, ist die Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzepts unter Beteiligung der „regionalen Akteure“. Das Konzept zeigt vorhandene Stärken, Schwächen und Potenziale der Region auf und formuliert in einer regionalen Entwicklungsstrategie Schwerpunkte für eine nachhaltige Entwicklung der Region. Die definierten Ziele und Inhalte orientieren sich an den Zielen der ländlichen Entwicklung des Landes Hessen, die im EPLR dargelegt werden. Projekte aus der Region sollen dazu beitragen, diese Ziele zu verwirklichen und die Region Taunus zu stärken.

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung
http://www.rheingau-taunus.de/cms3/fileadmin/forms/kreisentwicklung/leader_richtlinien_hessen.pdf

WI-Bank – Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Die WI-Bank der koordiniert und überwacht das Programm LEADER in Hessen. Sie verwaltet die LEADER-Fördergelder und ist berechtigt, den Träger der Regionalentwicklung auf die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel und Einhaltung von bestimmten Vorgaben zu überprüfen. Mehr unter: https://www.wibank.de

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